Unsere Regeln für die Ticketbuchung
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe der Realizing Progress GmbH & Co. KG , Siedlerstraße 1c, 83607 Holzkirchen als „Veranstalterin“ im Rahmen der OpenWeek gegenüber den Teilnehmer*innen.
Tickets können mit Start des Ticketverkaufs – je nach Verfügbarkeit – jederzeit online erworben werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und wird nach dem Bestellprozess als Rechnung verschickt. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Ticket-Kategorien und ihre Bedingungen
Nachfolgende Preise verstehen sich pro Person, zzgl. 19 % Ust. – alle Tickets sind NICHT stornierbar, allerdings umbuchbar auf einen anderen Namen aus der identen Organisation.
- Gesamt-Experience: OpenWeek 21.-28.6.2023 (Ticketpreis 1.199 Eur netto)
- Teil-Experience 1: Voneinander lernen 21.-24.6.2023 (Ticketpreis 699 Eur netto)
- Teil-Experience 2: Neugier & Kreativität erleben 24.6-28.6.2023 (Ticketpreis 699 Eur netto)
Dein Einverständnis beim Ticketkauf
- Wir nutzen Deine E-Mail-Adresse, um Dich in Zukunft über die Veranstaltung zu informieren. Falls Du dies nicht möchtest, kannst du der entsprechenden Verwendung jederzeit per E-Mail an openweek@realizingprogress.com widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Das Widerspruchsrecht gilt auch für die übrigen Einwilligungen.
- Du erklärst dich damit einverstanden, dass deine Teilnehmerdaten (Pflicht:Name, Firma) auf der Website der Veranstaltung veröffentlicht werden.
- Während der Veranstaltung werden Video- und Fotoaufnahmen von Dir gemacht, welche ebenfalls im Internet veröffentlich werden. Du erklärt euch ausdrücklich mit der Veröffentlichung und Nutzung dieser Aufnahmen einverstanden.
Beschränkung der Haftung & Widerrufsrecht
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.
Die Veranstalterin haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der/ die Besucher*in regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Veranstalterin für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Veranstalterin.
Teilnehmer*innen haben gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht – selbst wenn Du nicht als Unternehmer*in, sondern als Verbraucher*in die Tickets buchst.
Absage oder Verlegung
Findet die OpenWeek aufgrund von Umständen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat – wie höherer Gewalt und/ oder einer Pandemie – nicht statt oder wird es deshalb verlegt, so ist die Veranstalterin nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung von Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.
Die Veranstalterin wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite bekannt geben sowie über den Newsletter kommunizieren.
Stand der AGBs vom 28.11.2023